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Röntgen beim Zahnarzt

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Kann zahnärztliches Röntgen Schäden verursachen?
Kann die Unterlassung zahnärztlicher Röntgenaufnahmen Schäden verursachen?

Eine moderne, hoch effektive und umfassende Zahnheilkunde ist ohne Röntgen (Wikipedia) nicht möglich. Wir können ohne Röntgenaufnahme die Lage von Weisheitszähnen nicht beurteilen, Erkrankungen des Kieferknochens, Parodontose, Zysten, bösartige Veränderungen etc. können nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, und auch die Früherkennung von Karies ist ohne Röntgen kaum denkbar. Gerade die Wurzelbehandlung erfordert eine lückenlose Erfolgskontrolle durch Röntgenaufnahmen.

Orthopantomogramm

Orthopantomogramm

Die Planung und Durchführung von Zahnersatz und auch die Kieferorthopädie sind zwingend auf die Röntgentechnik angewiesen. Vor der Entdeckung und Nutzung der Röntgenstrahlung war die Zahnheilkunde äußerst primitiv, und genau in diesen Zustand würde sie wieder zurückfallen, wollte man auf dieses wertvolle Hilfsmittel verzichten.
Eine Karies-Früherkennung, die Entfernung komplizierter Weisheitszähne oder eine vernünftige Wurzelbehandlung, um nur einige zu nennen, wäre ohne Röntgen nicht möglich. Gerade die Wurzelbehandlung erfordert eine lückenlose Erfolgskontrolle durch Röntgenaufnahmen.

Wie wirkt diese Strahlung?

Röntgenstrahlung durchdringt das Körpergewebe und wirft einen Schatten auf das Filmmaterial, der es ermöglicht, Strukturen im Inneren des Körpers zu erkennen. Bei diesem Durchtritt durch den Körper kann die Strahlung Veränderungen an den Zellen verursachen, die jedoch, wie andere Verletzungen auch, schnell und in der Regel wieder vollkommen abheilen. Bei starker Überdosierung kann es auch zu dauerhaften Zellschäden kommen, die eine Entartung des Gewebes oder eine Veränderung der Erbsubstanz und im Endeffekt Krebs bewirken können. Die in der heutigen Zahnmedizin verwendeten Dosierungen liegen jedoch extrem weit unterhalb der als gefährlich geltenden Strahlenmenge.

Die Strahlendosis (Wikipedia) ist sehr gering.

Die bei einer Übersichtsaufnahme des gesamten Gebisses, Orthopantomogramm – OPG (Wikipedia), freigesetzte Strahlenbelastung entspricht etwa der Dosis, der man durch das Rauchen einer Zigarette oder durch die Höhenstrahlung während eines vierstündigen Fluges ausgesetzt ist.

Orthopantomogramm oder Computertomographie (CT) ?

Ganz anders sieht die Sache jedoch bei der Computertomographie – CT (Wikipedia) aus. Dieses Verfahren wird von einigen Kollegen gern zur Vorbereitung einer Implantat Behandlung aber auch Im Zusammenhang mit anderen chirurgischen Eingriffen wie Weisheitszahnentfernung oder Wurzelspitzenresektion (Wikipedia) eingesetzt. Das CT liefert gestochen scharfe dreidimensionale Bilder bei einer allerdings rund 280fach höheren Strahlenbelastung im Vergleich zum OPG.

In Anbetracht dieser unverhältnismäßigen Strahlenbelastung und der sehr hohen Kosten für die Computertomographie halte ich dieses Diagnoseverfahren in den meisten Fällen für unangemessen, zumal die “normale” Röntgentechnik uns bei fast allen zahnärztlich chirurgischen Eingriffen vollkommend ausreichend mit Informationen versorgt. Das gerade in der Implantologie häufig praktizierte routinemäßige Anfertigen von Computertomographien ist durch das meist nicht notwendige Mehr an diagnostischer Information nicht zu rechtfertigen.

Jeder Zahnarzt hat während seines Studiums eine ausführliche Röntgenausbildung erhalten und muss seine Kenntnisse in regelmäßigen Abständen nachweisen. Dasselbe gilt auch für die Mitarbeiterinnen.
Die Röntgeneinrichtung wird auch ständig auf korrektes Funktionieren und auf Sicherheitsmängel überprüft. Das deutsche Prüfsystem ist weltweit eines der sterngsten und effektivsten.

Der Röntgenpass

Welcher Patient weiss schon genau, wie viele Röntgenaufnahmen bei ihm in der Vergangenheit gemacht wurden und welcher Körperteil dabei welcher Strahlenbelastung ausgesetzt war. Um hier Sicherheit zu schaffen und unnötige Wiederholungsaufnahmen zu vermeiden, gibt es den Röntgenpass, der einem selbst und dem behandelnden Arzt einen Überblick über die in der Vergangenheit durchgeführten Röntgenuntersuchungen gibt.

Abbildung eines RöntgenpassesDer Röntgenpass ist ein Heft, in dem alle röntgenologischen Untersuchungen dokumentiert werden können. In ihn wird der Zeitpunkt der Röntgenuntersuchung, die bestrahlte Körperregion, die Untersuchungsart sowie der behandelnde Arzt eingetragen.

Der Röntgenpass ist in den Arztpraxen / Zahnarztpraxen, bei den Krankenkassen, den Landesärztekammern / Landeszahnärztekammern und dem Bundesamt für Strahlenschutz zu bekommen.

Jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Patienten vor einer Röntgenuntersuchung nach bisher gemachten Röntgenaufnahmen zu fragen. Da Röntgenuntersuchungen oft viele Jahre zurückliegen, können sich Patienten in der Regel nicht an das genaue Datum erinnern. Der Röntgenpass kann hier sehr nützlich sein, weil der Arzt sofort überblicken kann, wann welche Röntgenaufnahme bei welcher Erkrankung gemacht wurde. So können bereits vorhandene Röntgenaufnahmen von Kollegen angefordert und neue Aufnahmen unter Umständen vermieden werden.

Ergebnis:

Röntgenaufnahmen liefern uns sehr detaillierte Informationen über das Gebiss, die Kieferhöhlen, die Kiefergelenke u.v.a. bei einer sehr geringen Strahlenbelastung (mit Ausnahme der Computertomographie). Bedenkt man die enormen Vorteile der Röntgentechnik gegenüber einem praktisch zu vernachlässigenden Restrisiko, so gibt es keinen vernünftigen Grund, auch nur eine einzige sinnvolle Röntgenaufnahme zu unterlassen und damit auf wertvolle diagnostische Informationen zu verzichten.

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Letzte Änderung dieser Website: Mittwoch, 01. Februar 2012 @ 17:04 | Letzte Änderung dieser Seite: Montag, 29. August 2011 @ 09:10

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