Wettbewerb der Krankenkassen
Seit Anfang des Jahres ist ein wesentlicher Teil der “Gesundheitsreform” in Kraft, der sogenannte Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds, der größtenteils durch die Beiträge der Versicherten finanziert wird, bekommen die gesetzlichen Kassen einen pauschalen Betrag für jedes Mitglied. Zusätzlich bekommen die Kassen Zu- oder Abschläge aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Der RSA richtet sich nach dem Alter und Geschlecht der Versicherten und deren Morbidität, also dem Vorliegen einer oder mehrerer Krankheiten. Der Katalog, in dem diese Erkrankungen erfasst sind, enthält fast 3.800 Einzeldiagnosen.
Erstellt am Sonntag 21. Juni 2009
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